Dr. med. Yukiko Nave

Dr. med. Alexandra Steinbacher

Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Elektronische Patientenakte ePA

Die ePA kommt - wenn Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprechen, wird diese zum 15.1.25 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Gleichzeitig werden Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA mit Inhalten zu füllen.

Wir bitten Sie, sehr genau zu bedenken, ob Sie der Einrichtung einer ePA nicht besser widersprechen oder wie Sie den Zugriff beschränken. Warum?

Im Prinzip eine gute Idee: gemeinsamer Zugriff auf Arztberichte, Medikamentenliste, Sie können selbst entscheiden, wer was lesen kann. Patienten können Befunde selbst einstellen oder löschen.

Aber: Wenn Sie den Zugang nicht über Ihre App beschränken (sofern Sie eine nutzen), darf jede Arztpraxis und jedes Krankenhaus alles lesen: wer die Chipkarte einliest hat 90 Tage Zugriff auf ihre Elektronische Patientenakte, sieht jeden dort eingestellten Befund, jede Diagnose, jedes Medikament. Die einlesende Apotheke hat 3 Tage Leserecht, wenn Sie dort Ihre Chipkarte einlesen lassen, z.B. zur Einlösung eines E-Rezeptes.

Die Daten werden grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung erfasst und für immer gespeichert. Da sie in einer zentralen Struktur gespeichert werden sind bei einem Datenleck / Hackerangriff voraussichtlich eine sehr große Zahl von Patienten betroffen und sehr viele sensible Daten werden offengelegt.

Die Daten werden nicht strukturiert erfasst, es handelt sich eher um eine Loseblattsammlung mit PDf-Dokumenten. Das wird zu zeitaufwändigen Suchen führen, und niemand darf jemals davon ausgehen, dass die Akte vollständig ist.

Zudem sollen ab 2025 die Daten aus den ePAs im europäischen Datenraum pseudonomisiert zu Forschungszwecken freigegeben werden. Das bedeutet: Es soll anhand der Daten nicht möglich sein, Ihnen diese nachträglich zuzuordnen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu ePA: vom Bundesgesundheitsministerium und von der kassenärztlichen Bundesvereinigung:

https://gesund.bund.de/die-elektronische-patientenakte#nutzung-der-epa

https://www.kbv.de/html/epa.php

übrigens: Kinder und Jugendliche sollen eine eigene ePA bekommen, automatisch, wenn ihre Eltern nicht widersprechen. Hier werden ebenfalls alle Diagnosen gespeichert: Knochenbrüche, Allergisches Asthma, aber auch Essstörungen, Depressionen, Wurminfektionen usw.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Y. Nave und Dr. A. Steinbacher

P.S: Die elektronische Patientenakte ePA ist nicht die Patientenakte, in der wir unsere Gespräche mit Ihnen, Ihre Befunde, Ultraschallbilder und Diagnosen speichern. Die Datei, in der diese Informationen enthalten sind, bleibt in der Praxis.

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